AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sabine Schulte & Sven Schulte GbR

§1 Geltungsbereich

1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Sie sind Bestandteil unserer Lieferungs- und Leistungsverträge. Abweichungen haben nur dann Gültigkeit, wenn dieselben schriftlich von uns bestätigt werden.

2. Lieferbedingungen des Bestellers werden durch unsere AGB ausdrücklich widersprochen.

3. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens mit und durch die Entgegennahme der Ware, erkennt der Käufer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

4. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Lieferungen aufgrund schriftlicher oder fernmündlicher Bestellungen, sofern davon ausgegangen werden kann, dass der Käufer die AGB aus vorhergegangenen Kaufabschlüssen kennen musste und er bei Vertragsabschluss nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

5. Mündliche und telefonische Zusagen, Vereinbarungen, Nebenabreden usw. sowie durch unsere Vertreter getätigte Verkäufe oder Sondervereinbarungen sind für uns erst verbindlich bzw. gültig, sofern sie von uns nachträglich schriftlich bestätigt sind.

6. Da wir fast ausschließlich mit Kaufleuten in Geschäftsbeziehungen stehen, wurden unsere AGB schwerpunktmäßig auf Rechtsgeschäfte zwischen den Kaufleuten abgestellt. Sofern im Einzelfall Lieferungen an Endverbraucher erfolgen, sind diese nur unter Berücksichtigung des Gesetzes über die AGB an unsere AGB gebunden!

7. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

§2 Lieferbedingungen

1. Die Preise aller Listen und Angebote gelten freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Geltungsdauer schriftlich vereinbart ist. Sie verstehen sich in Euro ab Werk ohne Verpackung, Fracht und Montage, jedoch zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen ab Werk oder Lager, geht die Gefahr auf den Käufer über.

2. Evtl. notwendige Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

3. Teillieferungen unsererseits sind zulässig.

4. Erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung werden Bestellungen, Aufträge, Abreden, Zusicherungen sowie alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen unsererseits, nicht aber der Erfüllungstermin, verbindlich. Die Auftragsbestätigung ist allein für Umfang und Ausrüstung der Bestellung maßgebend und gilt auch bei Abweichungen der Bestellung, sofern nicht innerhalb einer Woche reklamiert wird und diese Reklamation von uns anerkannt wurde. Der Erfüllungstermin und die Bestellmengen, die wir mit der Auftragsbestätigung zusichern, sind unverbindlich.

5. Unsere Lieferungspflicht setzt die Kreditwürdigkeit des Käufers voraus. Sollten begründete Zweifel in dieser Beziehung auftreten, so sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen zu bedingen oder von unseren Lieferungsverpflichtungen zurückzutreten, ohne dass dem Käufer ein Recht auf Schadensersatz zusteht. Auch wird der Kaufpreis für die bereits gelieferten Waren sofort fällig.

6. Betriebsstörungen, Kriegszustand, Arbeiterausstände oder Ereignisse höherer Gewalt bei uns und unseres Rohstoffwerkes bzw. Zulieferanten berechtigen uns, die Lieferung um die betreffende Zeitdauer hinauszuschieben bzw. berechtigen uns zum Rücktritt von angenommenen Aufträgen und Abschlüssen oder zur Berechnung der Tagespreise am Versandtag. Schadenersatzansprüche können hieraus nicht erhoben werden.

7. Rücksendungen können nur durch unser vorher ausdrücklich erklärtes Einverständnis erfolgen. Die mit unserem Einverständnis zurückgesandten, original verpackten Teile aus dem aktuellen Lieferprogramm müssen sich in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand befinden. Die Rücksendung muss frachtfrei und auf Gefahr des Rücksenders erfolgen, unter Abzug von 10% Rücknahme- und Bearbeitungskosten.

8. Alle Liefertermine und Fristen sind stets unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesagt werden.

9. Erfolgt für Abruf bestellte Ware innerhalb von sechs Monaten kein Abruf, so sind wir nach Festsetzung einer Nachfrist zu Schadenersatzansprüchen berechtigt.

10. Rahmenaufträge haben Start- und Endzeitpunkte, zu denen wir die Bereitstellung der bestellten Ware versichern. Sind zum Zeitpunkt des Rahmenendes noch nicht alle Artikel des Rahmenauftrages abgerufen worden, so behalten wir uns vor, diese dem Käufer mit Rechnungsstellung zu liefern.

11. Abweichungen der in den Listen angegebenen Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sowie zugesicherte Eigenschaften sind unter Berücksichtigung der handelsüblichen Toleranzen sowie nach DIN oder der geltenden Übung zulässig. Sie gelten als unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.

§3 Zahlungsbedingungen

1. Für sämtliche Lieferungen unserer Waren und Erzeugnisse gelten nachfolgende Zahlungsbedingungen.

2. Zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse. Eine Sondervereinbarung zum Zahlungsziel wird dem Käufer durch unsere Auftragsbestätigung aufgezeigt und ist bindend.

3. Bei Zielüberschreitungen werden ohne Inverzugsetzung die banküblichen Zinsen berechnet, im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsvoraussetzungen und Verzugsfolgen.

4. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt stets zahlungshalber und nicht an Zahlung statt und gilt erst mit Einlösung als Zahlung. Die Annahme von Wechseln bedarf der besonderen Vereinbarung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

5. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit solchen sowie Abzügen von Rechnungen ohne unser schriftliches Einverständnis sind nicht statthaft, sofern die Gegenansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig anerkannt. Beanstandungen oder Meinungsverschiedenheiten schieben die Verpflichtung zu pünktlichen Zahlung nicht auf.

6. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder sonstige Umstände, welche nach unserem freien Ermessen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers zulassen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.

7. Lieferungen an nicht bekannte Besteller bzw. an Besteller, mit denen wir nicht in ständiger Geschäftsbeziehung stehen, führen wir nur per Nachnahme, Vorauskasse oder gegen Bankbürgschaft aus.

8. Bei Zahlungseinstellung, gerichtlichem und außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Zwangsvergleich oder Insolvenz fällt der gewährte Rabatt zur Hälfte weg.

9. Für uns handelnde Personen sind nicht bevollmächtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Ausnahmen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.

§4 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Warenlieferungen nebst allen Nebenforderungen einschließlich der Einlösung etwaiger von uns in Zahlung genommener Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Unsere Forderungen gehen nicht durch Aufnahme in einen Kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung unter. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei uns.

2. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verleihung ist ihm jedoch nicht gestattet. Derartige Beeinträchtigungen sind uns bei Vermeidung von Schadensersatzansprüchen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Abnehmer ist gehalten, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Abnehmer zur Einziehung solange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt oder nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Abnehmer uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

3. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns das dabei entstandene Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. Erwirbt der Abnehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Abnehmer uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren - gleich ob ohne oder nach Verarbeitung oder Verbindung - weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren Gegenstand des Verkaufes ist. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

4. Wenn der Wert der Eigentumsvorbehaltsware zuzüglich des Wertes der an uns abgetretenen Forderungen unsere Forderungen gegen den Abnehmer um mehr als 20% übersteigen, sind die jeweils ältesten, an uns abgetretenen Forderungen dem Abnehmer zurück zu übertragen, bis der Wert der uns gegebenen Sicherheiten höchstens 20% über unserem Forderungsbetrag liegt. Übersteigen die uns angegebene Sicherheiten auch bei vollständiger Rückabtretung aller Forderungen um mehr als 20%, geht insoweit die jeweils älteste Eigentumsvorbehaltsware in das Eigentum des Abnehmers über.

5. Ist der Abnehmer nicht in der Lage, den Lieferungsgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand frachtfrei zurückzugeben, so haftet er für alle diesbezüglichen Frachtkosten und Schäden.

6. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller in ein Grundstück eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die daraus entstehende Forderung auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich des Rechts auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab; wir nehmen diese Abtretung an.

7. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Daraus entstehende Interventionskosten sind vom Besteller zu tragen.

8. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

9. Der Besteller hat die Vorbehaltsware ausreichend gegen Feuer und Einbruchdiebstahl zu versichern.

§5 Mängelrügen und Gewährleistung

1. Mängelrügen, gleich welcher Art, finden nur dann Berücksichtigung, wenn sie bei offenkundigen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Sie bewirken keine Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

2. Bei begründeten Beanstandungen hat der Besteller zunächst Anspruch auf Nachbesserung bzw. Lieferung mangelfreier Ware.

3. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen bzw. der Mangel durch Nachlieferung nicht beseitigt werden können, so hat der Besteller Anspruch auf Wandlung oder Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

5. Von einer Beanstandung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Beschädigung durch Gewalt, durch unsachgemäße Behandlungen und Verwendung sowie übermäßige Beanspruchung oder elementare Einflüsse.

6. Durch eigenmächtig selbst vorgenommene oder bei Dritten veranlasste Eingriffe an der Ware erlischt das Recht der Mängelrüge.

§6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 42929 Wermelskirchen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

2. Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselprozesse ist für beide Teile ausschließlich 42929 Wermelskirchen, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist oder seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat.

§7 Erfindungen und Patente

1. Für den Fall, dass die Firma Sabine Schulte & Sven Schulte GbR Planungsleistungen erbringt und der Auftraggeber das Ergebnis der Planungsleistungen als Erfindung im Sinne des § 1 PatG anmeldet, gilt der Auftraggeber als Patentinhaber im Sinne des § 9 PatG.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch, die Firma Sabine Schulte & Sven Schulte GbR angemessen an den Erlösen zu beteiligen, die er aus der Verwertung des Patentes erzielt. Hierzu zählen sowohl die Erlöse aus dem Verkauf der auf der Planungsleistung der Firma Sabine Schulte & Sven Schulte GbR beruhenden Ware als auch diejenigen Erlöse, die aus ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Lizenzen erzielt werden.

3. Über den Umfang der Beteiligung werden die Parteien eine gesonderte Vereinbarung schließen. An den Nettolizenzerlösen ist die Firma Sabine Schulte & Sven Schulte GbR jedoch mit einem Anteil von mindestens 10% zu beteiligen.

§8 E-Mails

1. Vertraulichkeitshinweis - Unsere E-Mail enthalten vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn der Empfänger nicht der richtige Adressat ist oder der Empfänger eine E-Mail irrtümlich erhalten hat, informiert dieser bitte sofort den Absender und vernichtet Sie die E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergaben einer E-Mail ist nicht gestattet.

2. Rechtsverbindlichkeit - Aussagen gegenüber dem Empfänger unterliegen den Regelungen des zugrundeliegenden Angebotes bzw. Auftrags, insbesondere den Allgemeinen Auftragsbedingungen und der individuellen Haftungsvereinbarungen. Der Inhalt einer E-Mail ist nur rechtsverbindlich, wenn er unsererseits durch einen Brief entsprechend bestätigt wird. Die Versendung von E-Mails an uns hat keine fristwahrende Wirkung.

3. Sicherheitswarnung - Wir weisen darauf hin, dass die Kommunikation per E-Mail über das Internet unsicher ist, da für unberechtigte Dritte grundsätzlich die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation besteht. Wir haften deshalb nicht für die Unversehrtheit von E-Mails nachdem sie unseren Herrschaftsbereich verlassen haben und können dem Empfänger der E-Mails hieraus entstehende Schäden nicht ersetzen. Sollte trotz der von uns verwendeten Viren-Schutz-Programme durch die Zusendung von E-Mails ein Virus in die Systeme des Empfängers gelangen, haften wir nicht für eventuell hieraus entstehende Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nur soweit gesetzlich zulässig.

§9 Schlussbestimmungen

1. Für uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch ausländischen Käufern gegenüber.

2. Sollten einzelne Punkte oder Positionen unserer AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so behalten die übrigen Bedingungen Gültigkeit.

3. Die einspruchslose Annahme der Auftragsbestätigung oder Rechnung bestätigt uns deren Richtigkeit und die Anerkennung vorstehender Bedingungen.

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